Two women sit at a table in a bright room, behind them are three VELUX roof windows.
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A male installer positions one of two VELUX roof windows in a black roof.
Staatliche Förderungen für Fenstertausch bzw. Renovierung

Der Einbau eines neuen Dachfensters bringt viele Vorteile für Sie und Ihre Familie und auch für die Umwelt: Denn moderne Dachfenster sind wesentlich energieeffizienter als alte, wärmetechnisch überholte Fenster. Das bedeutet, Sie sparen Energie, tun gleichzeitig der Umwelt etwas Gutes und steigern Ihr Wohlbefinden durch behaglich warme Fenster im Winter. In Österreich gibt es zahlreiche staatliche Förderungen, die sogenannte "thermische Sanierungsmaßnahmen" belohnen. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die Förderungen auf Bundes-, Landes- sowie Städte-Ebene.

Sanierungsscheck für Fensteraustausch

Der Sanierungsscheck für Private vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die thermische Gebäudesanierungen. Auch der Austausch von Fenstern fällt in diese Kategorie und ist unter folgenden Voraussetzungen förderfähig:

  • Gebäude ist min. 20 Jahre alt
  • Gefördert werden Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser
  • Förderung 10 % der förderfähigen Kosten
  • Maximale Förderhöhe € 3.000,-
  • Mindestens 75 % aller Fenster im Haus müssen getauscht werden
  • U-Wert der Fenster max. 1,1 w/m²K
  • Ein gültiger Energieausweis (max. 10 Jahre alt, Seite 1 - 3) oder ein Energieberatungsprotokoll des jeweiligen Bundeslandes oder ein Gesamtsanierungskonzept

Hier finden Sie alle Details zu den Voraussetzungen und zum Förderantrag.

Sanierungsscheck für Renovierung

Der Einbau- bzw. Austausch von Dachfenstern ist zudem auch im Zusammenhang mit weiteren thermischen Sanierungsmaßnahmen unter folgenden Voraussetzungen förderfähig:

  • Gebäude ist mindestens 20 Jahre alt
  • Gefördert werden Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser
  • Thermische Sanierungen nach klimaaktiv-Standard: Reduktion des spez. HWBRef, RK 1) auf max. 44 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis2) ≥ 0,8 bzw. max. 28 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2, Förderung max. € 6.000,-
  • Umfassende Sanierung - guter Standard: Reduktion des spez. HWBRef, RK 1) auf max. 56,44 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis2) ≥ 0,8 bzw. max. 26,86 kWh/m2a bei einem A/V-Verhältnis ≤ 0,2; Nachweis auch nach fGEE Stand OIB 2019 möglich, Förderung max. € 5.000,-
  • Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mind. 40 % führt: Förderung max. € 4.000,-
  • Einzelbauteilsanierungen: Zuschlag für die Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen: Förderung grundsätzlich 10 % der förderfähigen Kosten – max. 30 %

Wussten Sie...

...dass moderne Dachfenster wesentlich energieeffizienter sind als alte, undichte Fenster und der Austausch Ihrer Dachfenster unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig ist?

Two women sit on chairs in a living room, there are three VELUX roof windows behind them.
Förderung in den Bundesländern

Auch in den einzelnen Bundesländern gibt es verschiedene Förder- und Finanzierungsangebote für den Fensteraustausch sowie die Sanierung von Wohnräumen. Die Förderkriterien und -methodik sind dabei sehr unterschiedlich, es empfiehlt sich daher sich bereits vor Projektbeginn bei den Anlaufstellen im jeweiligen Bundesland zu informieren. Hier finden Sie nützliche Links zu Angeboten und Anlaufstellen in Ihrem Bundesland.

A woman cleans one of three VELUX roof windows.
Förderungen für Städte

Neben den Förderungen auf Bundes- und Landeseben gibt es auch in zahlreichen österreichischen Städten Förderungen für Sanierungsmaßnahmen. Ein sehr bekanntes Beispiel hierfür ist die Förderung für außenliegenden Hitzeschutz in Wienworunter auch VELUX Rollläden und Markisetten fallen. Die Förderkriterien lauten wie folgt:

  • Nur mehrgeschoßige Wohngebäude
  • Baubewilligung muss mindestens 10 Jahre zurückliegen
  • Bei Dachgeschoßwohnungen gilt der Zeitpunkt der Baubewilligung des Gebäudes und nicht die Baubewilligung des Dachgeschoß-Ausbaus
  • gtot max. 0,14 oder Fc max. 0,23
  • In Schutzzonen eine positive Stellungnahme der Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung
  • Förderung kann vom Mieter oder Eigentümer der Wohnung beantragt werden
  • Förderung max. 50 % der förderbaren Kosten von max. € 1.500,-

Auch andere Städte wie zum Beispiel Innsbruck (Wohnbauförderung) bieten Förderungen im Wohn- und Sanierungsbereich. Es zahlt sich also aus, sich auch in Ihrer Gemeinde über Fördermöglichkeiten zu informieren.


 

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