Dachfenster einbauen: Ist eine Genehmigung nötig oder nicht?
Die gute Nachricht zuerst: Sie benötigen nicht immer eine Baugenehmigung für Dachfenster.
Die schlechte Nachricht: Es gibt in Österreich keine einheitliche Bauordnung, die regelt, wann der Einbau von Dachfenstern genehmigungspflichtig ist.
So variieren die Bauvorschriften je nach Bundesland und sind in den entsprechenden Bauordnungen der Bundesländer festgelegt. Des Weiteren kommt es darauf an, ob Sie zusätzliche Dachfenster einbauen oder lediglich Ihre alten Fenster gegen moderne und energiesparende Dachfenster austauschen wollen.
Natürlich ist auch Ihre Wohnsituation entscheidend: Sind Sie Besitzer eines Einfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder Vermieter? Informieren Sie sich daher im Voraus bei Ihrem zuständigen Bauamt oder Magistrat, ob Ihr Dachfenstereinbau genehmigungsfrei ist. Eine rechtzeitige und gewissenhafte Planung ist unerlässlich für ein erfolgreiches Bauvorhaben, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Lassen Sie sich vor dem Dachgeschoss-Ausbau ausgiebig beraten.
Wann Sie auf eine Baugenehmigung für Dachfenster verzichten können
Wollen Sie alte Dachfenster gegen neue Dachfenster austauschen, reicht in den meisten Fällen eine bloße Bauanzeige.
Noch entspannter wird es, wenn Sie schon beim Bau Ihres Hauses an die Zukunft denken. Haben Sie ohnehin vor, eines Tages Ihren Dachboden samt Fenster auszubauen, können Sie dies gleich in Ihrem Bauantrag integrieren. Dann ersparen Sie sich eine spätere zusätzliche Baugenehmigung für die Dachfenster.
Ein einfacher Tausch der Dachfenster braucht in der Regel keine Baugenehmigung.
Wann der Einbau von Dachfenstern genehmigungspflichtig ist
Sofern Sie Ihr Dachgeschoss vorher nicht effektiv als Wohnraum genutzt haben und es nun ausbauen wollen, liegt beim Dachausbau eine Nutzungsänderung vor. Hier reicht eine Bauanzeige nicht aus, sondern es handelt sich um ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben, welches entsprechend einzureichen ist. Genehmigungspflichtig sind auch immer Zubauten und größere Umbauten an solchen Baulichkeiten.
Planen Sie große Veränderungen Ihres Dachgeschosses, melden Sie diese beim Bauamt an. Generell kann sogar dann eine Dachfenster-Baugenehmigung nötig sein, wenn Sie Ihr Dachgeschoss bereits als Wohnfläche nutzen. Es bleibt also dabei: Informieren Sie sich im Voraus über Ihre Rechte und Pflichten beim Dachfenstereinbau. Zur Unterstützung empfehlen wir die Konsultation eines erfahrenen Planers (Architekten, Baumeister und Holzbaumeister). Nutzen Sie gerne auch die VELUX Handwerkersuche:
Große bauliche Eingriffe in das Dachgeschoss erfordern eine Baugenehmigung.
Was Sie neben der Dachfenster-Baugenehmigung noch beachten sollten
Je nachdem, wo beziehungsweise wie Sie wohnen, können weitere Hürden beim Dachfensterausbau auf Sie zukommen: Wollen Sie zum Beispiel Ihre Eigentumswohnung ausbauen, benötigen Sie die Zustimmung des Hauseigentümers. Je nach Bundesland ist sogar das Einverständnis Ihrer Nachbarn nötig. Als Hausherr eines Reihenhauses oder einer Doppelhaushälfte ist die Zustimmung der Nachbarn ebenfalls ratsam.
Konsultieren Sie einen Planer, der die Bestimmungen zu der Belichtung und Beleuchtung von Räumen kennt. Die Mindestbelichtung ist in den OIB-Richtlinien 3 festgelegt, diese wurde von allen Bundesländern übernommen. Als Mindestbelichtungsfläche wurden 12 Prozent der Fußbodenfläche als Architekturlichte (zulässig sind auch 10 Prozent der Fußbodenfläche als Glasfläche) festgelegt. Dementsprechend groß müssen Ihre Dachflächenfenster ausfallen. Empfehlenswert ist eine Simulation der Tageslichtsituation, z.B. mit dem Daylight Visualizer, zur Erfüllung der Europäischen Tageslichtnorm EN 17037. Ihr Planer kann Ihnen damit schon vorab die Tageslichtverhältnisse im Innenraum fotorealistisch visualisieren.
Der Brandschutz sowie der minimale Abstand zu Nachbargebäuden („Bauwich“) ist in den einzelnen Landesbauordnungen geregelt. Auch hier empfiehlt sich vorab eine Abstimmung mit dem Bauamt.
Letztendlich sollten Sie bei einem Dachfenstereinbau eines nie vernachlässigen: die Statik. Vor der Umsetzung sollte ein Statiker oder Zimmerer sicherstellen, dass die Aus- oder Umbaumaßnahmen nicht die Statik des Hauses beeinträchtigen oder gefährden. Um den gewünschten Komfort und die zeitgemäße Energieeffizienz sicherzustellen, ist eine detailliertes bauphysikalisches Konzept unerlässlich.
Berücksichtigen Sie all diese Punkte, steht lichtdurchfluteten Räumen dank neuer Dachfenster nichts mehr im Wege.
Mit Ihrem persönlichen Tageslichtexperten entspannt zu neuen Dachfenstern.
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