Richtlinien für die Verwendung der
Marke VELUX

  1. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, die Marke VELUX und andere gewerbliche Schutzrechte der VELUX Gruppe ausschließlich gemäß den aktuell gültigen Richtlinien der VELUX Gruppe zu verwenden. Die VELUX Gruppe wird den Vertriebspartner über Änderungen der Richtlinien informieren.
      
  2. Die Bezeichnung VELUX und die Marke VELUX dürfen ausschließlich für die Kennzeichnung echter VELUX Produkte verwendet werden.  
     
  3. Die Bezeichnung VELUX muss stets in Großbuchstaben geschrieben werden: VELUX.
      
  4. Das VELUX Logo muss stets in seiner eingetragenen Form und vorzugsweise entsprechend der von der VELUX Gruppe zur Verfügung gestellten Druckvorlage verwendet werden. Basiert das Logo nicht auf einer von VELUX zur Verfügung gestellten Druckvorlage, muss es stets die schriftlichen Spezifikationen der VELUX Gruppe erfüllen. Zum Zeitpunkt der Herausgabe dieser Richtlinien lauten die Spezifikationen wie folgt: Proportionen 1:3; Farbe: Pantone 485 (U/C); CMYK: 100 % Magenta und 100 % Yellow; RAL 2002, NCS S 1080-N; 3M-Folie 100-386:


  5. Das VELUX Logo soll vorzugsweise auf weißem Hintergrund erscheinen, alternativ auf einem Hintergrund, der nicht mit einem Teil des VELUX Logos verwechselt werden kann.
     
  6. Das VELUX Logo muss stets horizontal positioniert werden.
     
  7. Andere Marken der VELUX Gruppe müssen ebenfalls gemäß den aktuell gültigen Richtlinien der VELUX Gruppe verwendet werden. Hat der Vertriebspartner keine Richtlinien in Bezug auf solche Marken erhalten, ist er verpflichtet, die aktuell gültigen Richtlinien von der VELUX Gruppe anzufordern, bevor er diese Marken in sein Marketingmaterial implementiert.
     
  8. Sämtliches Marketingmaterial des Vertriebspartners, das VELUX Produkte enthält oder sich auf diese Produkte bezieht, muss folgenden Hinweis enthalten: "VELUX und das VELUX Logo sind eingetragene Marken der VKR Holding A/S." Jegliche sonstige in das Marketingmaterial des Vertriebspartners eingebundene Marken der VELUX Gruppe sind in der gleichen Weise in den Hinweis aufzunehmen.
     
  9. Sind Marken des Vertriebspartners oder Dritter Bestandteile des eingesetzten Marketingmaterials, dürfen sie nicht so dargestellt werden, dass sie für einen Teil der Marke VELUX oder anderer gewerblicher Schutzrechte der VELUX Gruppe gehalten werden können.
     
  10. Diese Richtlinien gewähren dem Vertriebspartner kein Eigentumsrecht oder andere Rechte an der Bezeichnung VELUX, der Marke VELUX oder anderen Marken der VELUX Gruppe außer dem Nutzungsrecht für diese Marken gemäß diesen Richtlinien.
     
  11. Hiermit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es dem Vertriebspartner nicht gestattet ist, in irgendeiner Form Rechte an der Bezeichnung VELUX, an der Marke VELUX oder anderen Marken der VELUX Gruppe zu begründen. Dieses Verbot umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich:
    • Markeneintragungen, welche die Bezeichnung VELUX oder die Marke VELUX oder andere Marken der VELUX Gruppe einbeziehen;
    • die Eintragung von Firmennamen, welche die Bezeichnung VELUX, die Marke VELUX oder andere Marken der VELUX Gruppe einbeziehen;
    • die Eintragung von Domainnamen, welche die Bezeichnung VELUX, die Marke VELUX oder andere Marken der VELUX Gruppe einbeziehen;
    • die Eintragung als Schlagwort in Internetsuchmaschinen.
 
Der Vertriebspartner erklärt sich damit einverstanden, dass weder er noch irgendeine Partei, zu der er eine Geschäftsbeziehung oder vertragliche Beziehung unterhält, gewerbliche Schutzrechte der VELUX Gruppe ohne vorherige schriftliche Genehmigung von VELUX verwendet.

Der Vertriebspartner sorgt dafür, dass sämtliche Verträge mit seinen Kunden eine Bestimmung enthalten, die den Kunden die unbefugte Verwendung gewerblicher Schutzrechte der VELUX Gruppe untersagt. 

Bemerkt der Vertriebspartner, dass einer seiner Kunden gewerbliche Schutzrechte der VELUX Gruppe ohne vorherige schriftliche Genehmigung verwendet, trifft der Vertriebspartner alle angemessenen Maßnahmen (insbesondere die Einleitung rechtlicher Schritte gegen seinen Kunden), um seinen Kunden dazu zu bewegen, die unbefugte Verwendung einzustellen. Der Vertriebspartner wird die Geschäftsbeziehungen zu diesem Kunden im rechtlich zulässigen Rahmen abbrechen. 

Der Vertriebspartner ist verpflichtet, die VELUX Gruppe über jede ihm bekannt werdende unbefugte Verwendung gewerblicher Schutzrechte der VELUX Gruppe zu informieren.