Als führender Hersteller von Dachfenstern beachtet VELUX die Regeln und Maßgaben für einen fairen Wettbewerb, die die Wettbewerbsbehörden auf dem europäischen Markt und in der EU einem marktführenden Unternehmen vorschreiben, sehr genau. VELUX erfüllt alle nationalen und internationalen Vorschriften in diesem Bereich und verfolgt die Gesetzeslage permanent.
1996 setzte VELUX ein umfassendes Programm zu Regelbefolgung in Kraft, das ständig aktualisiert wird. Ziel dieses Programms ist die Sicherstellung der Tatsache, dass alle Vertriebsfirmen sich ihrer Verpflichtungen hinsichtlich der Wettbewerbsregeln bewusst sind. Das Programm zur Regelbefolgung besteht unter anderem aus folgenden Elementen:
- unserem Befolgungsgrundsatz,
- Anleitungen zur Befolgung von Wettbewerbsregeln und
- einer jährlichen Erklärung der Geschäftsleitung.
Aufgrund seiner Position auf dem europäischen Markt steht VELUX ständig mit den Wettbewerbsbehörden in Dänemark und der EU in Kontakt. Unsere Beziehung zu diesen Behörden ist durch Offenheit und Bereitschaft zur Zusammenarbeit geprägt. VELUX stellt daher den Wettbewerbsbehörden seit einigen Jahren bereitwillig alle Informationen zur Verfügung, die gewünscht werden.
Programm zur Einhaltung der Wettbewerbsgesetze
VELUX A/S und alle VELUX-Firmen befolgen das Programm der Eigentümerin VKR Holding A/S zur Einhaltung der Wettbewerbsgesetze. Diese Grundsätze beschreiben unsere Einstellung gegenüber Kunden, Konkurrenten, Fusionen und Übernahmen und anderen wichtigen Themen, wie z. B. Handelsbedingungen. Der Hauptinhalt der Richtlinien zur Einhaltung der Wettbewerbsgesetze lautet wie folgt:
Alle Unternehmen des VKR-Konzerns sollen die relevanten Anforderungen des nationalen und internationalen Kartell- und Wettbewerbsrechts (z. B. das Wettbewerbsrecht der EU) zu jeder Zeit erfüllen.
Zur Sicherstellung der Befolgung ist ein Befolgungsprogramm erstellt worden. Es besteht u. a. aus folgenden Maßnahmen:
- Weiterbildung, z. B. Arbeitsgruppen, Seminare und Schulungsprogramme zum Kartell- und Wettbewerbsrecht (und zu Veränderungen desselben)
- aktuelle Anweisungen und Richtlinien des Chefsyndikus unseres Mutterkonzerns zu Fragen des Wettbewerbsrechts
- persönliche Jahreserklärungen zur Einhaltung, die alle relevanten Manager und Direktoren unterschreiben müssen
- Probe-Prüfungen (zur Sicherstellung der Zusammenarbeit mit den Behörden im Fall einer unangekündigten Prüfung)
- Buchprüfungen zum Wettbewerbsrecht durch den Chefsyndikus unseres Mutterkonzerns
- Informationsoffenlegung zum Wettbewerbsrecht bei allen Fusionen und Übernahmen
- Genehmigungsverfahren durch Experten des Wettbewerbsrechts bei Handels- bzw. Verkaufs- und Lieferbedingungen
- Zuziehung des Chefsyndikus unseres Mutterkonzerns in allen Fällen von Kooperation und Wissensteilung mit Wettbewerbern
- Zuziehung des Chefsyndikus unseres Mutterkonzerns in allen Fällen von Wettbewerbsverbotsklauseln und anderen Vereinbarungen/Klauseln, die sich einschränkend auf den Wettbewerb auswirken
Der Chefsyndikus überwacht die Einhaltung des Wettbewerbsrechts und beurteilt die Einhaltungsverfahren ständig.
Über die Wettbewerbsrichtlinien im EU-Vertrag
Zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs in der EU und zur Förderung des EU-Binnenmarktes stellt der EU-Vertrag den Grundsatz auf, dass die Marktbedingungen in der EU nicht durch wettbewerbswidrige Vereinbarungen, Arrangements oder Praktiken verzerrt werden dürfen.
Die Wettbewerbsregeln im EU-Vertrag basieren vor allem auf den Artikeln 81 und 82. Artikel 81 verbietet wettbewerbswidrige Vereinbarungen oder abgestimmte Vorgehensweisen zwischen unabhängigen Firmen, während Artikel 82 verbietet, dass marktbeherrschende Firmen ihre Marktstärke ausnutzen.