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Bundesförderung 2012

Holen Sie sich beim Fensteraustausch oder im Zuge Ihrer Sanierung bis zu 20% der Kosten bzw. bis zu 5.000 Euro zurück!


Richtlinien für die Bundesförderung 2012 veröffentlicht!
Zwischen 20.02.2012 und 31.12.2012 können Sie wieder für die staatliche Bundesförderung einreichen. Neu ist heuer, dass auch bei Teilsanierungen mit einer 20-prozentigen Energieeinsparung eine Förderung von 2.000 Euro gewährt wird. Damit sollen auch Sanierungen, die in Etappen durchgeführt werden (zum Beispiel in einem Jahr nur die Fenster, nach zwei Jahren die Wärmedämmung) unterstützt werden.

 

CO2 Reduktion

Die österreichische Bundesregierung stellt heuer erneut Fördermittel im Bereich der thermischen Gebäudesanierung zur Verfügung. Für den privaten Wohnbau sind dies 70 Millionen Euro. Mit diesen Mitteln soll ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen geleistet werden.

Die größten Einsparpotenziale weisen Gebäuden auf, die zwischen 1945 und 1980 gebaut wurden. Das betrifft in Österreich rund 1,48 Millionen Wohnungen.

Wissenschaftliche Studien zeigen, dass bereits eine „zögerliche“ thermische Sanierung eines Einfamilienhauses die Heizkosten um knapp 60% des Ursprungswertes reduzieren kann. Der Austausch alter Dachfenster kann dabei einen wertvollen Beitrag leisten.

 


Wie viel können Sie durch den Sanierungsscheck sparen?

 



Bundesförderung

Als Sanierer erhalten Sie bis zu 20% auf die gesamten förderungsfähigen Investitionskosten mit folgenden Maximalbeträgen: 

  • Bis zu € 5.000 für die thermischen Sanierung
  • Bis zu € 3.000 für Teilsanierungen
  • Bis zu € 1.500 für die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems 
  • Zuschlag von € 500 bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. mit Umweltzeichen

 

Allgemeine Informationen zum Sanierungsscheck

Welche Kriterien gilt es bei der Bundesförderung zu erfüllen?

Gefördert werden thermische Sanierungen bestehender Wohngebäude, die älter als 20 Jahre sind (Datum der Baubewilligung vor dem 01.01.1992). Falls aufgrund des Alters des Gebäudes keine Baubewilligung existiert, ist das am Energieausweis angegebene Jahr nzw. eine plausible Schätzung anzugeben.

Unterschieden wird dabei in Vollsanierung (Reduktion des Heizwärmebedarfs auf einen guten Standard). und Teilsanierung (Reduktion des Heizwärmebedarfs um min. 20% bzw. 30%).

Welche Vorhaben werden gefördert?
Als förderungsfähige Maßnahmen gelten: 
  • Dämmung der Außenwände 
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches 
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Umstellung des Wärmeerzeugungssystems 
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren

Eine ausführliche Beschreibung der förderungsfähigen Kosten finden Sie hier als Download. 

Welche Kosten werden bezüglich Fenstern gefördert?

 

Förderungsfähig Kosten sind:

  • Austausch von Fenstern
  • Sanierung/Tausch bestehender Verglasungen/Rahmen/Dichtungen
  • Fensteranschlüsse und damit verbundene Verblechungen
  • Beschattungssysteme (Rollläden, Jalousien, etc.) im Zuge eines Fensteraustausches
  • Malerarbeiten (auch innen, aber nur im Fensterbereich – nicht das Ausmalen des
    gesamten Innenraumes) 
  • Verputzarbeiten

Nicht gefördert werden:

  • Automatische Antriebe (Türschließer)
  • Aufpreis für Sonnenschutzverglasungen 
  • Neubau von Wintergärten
Welche Vorgaben müssen beim Fensteraustausch erfüllt werden?

​Im Zuge einer Teilsanierung muss das neue Fenster einen U-Wert (= Dämmwert) von mind. 1,35 W/m²K aufweisen. Bei einer Vollsanierung ist kein bestimmter U-Wert gefordert.

Hier finden Sie die Prüfzeugnisse der VELUX Dachfenster, um den U-Wert Ihres neues Fensters nachweisen zu können:

Dachfenster mit Flüster-Verglasung 60 (U-Wert 1,3)

Dachfenster mit Niedrigenergie-Verglasung 65 (U-Wert 1,0)

 

Was benötigen Sie für die Einreichung?

Für die Einreichung benötigen Sie:

einen Energieausweis, einen Grundbuchauszug, einen amtlichen Lichtbildausweis, einen Kostenvoranschlag des anstehenden Sanierungsvorhabens sowie einen vollständig ausgefüllten Förderantrag.

Zum Energieausweis:
Grundsätzlich sind für die Berechnung von Energieausweisen mehrere Gewerbe bzw. Berufe befugt (z.B. Baumeister, Ziviltechniker einschlägiger Fachrichtung, Technische Büros, usw.). 

In dieser Datenbank können Sie Baumeister in Ihrer Nähe finden, die als eines Ihrer Spezialgebiete die Ausstellung von Energieausweisen anführen: Datenbank Energieausweis

Bis wann muss der Förderungsantrag eingereicht werden?
Von 20.02.2012 bis 31. Dezember 2012 haben Sie die Möglichkeit, Ihr Förderansuchen mit allen geforderten Beilagen bei einer Bausparkassen einzureichen. Diese Frist bleibt so lange aufrecht, bis die Budgetmittel aufgebraucht sind. Die baulichen Maßnahmen bzw. die Lieferung der Materialien dürften zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt sein. Sofern die zur Verfügung stehenden Förderungsmittel vor Ende der Einreichfrist ausgeschöpft sein, wird der Antrag nicht mehr berücksichtigt.
Wo können Sie Ihren Förderungsantrag einreichen?
Den vollständigen Antrag können Sie bei folgenden Bausparkassen einreichen:
  • ABV
  • Raiffeisen Bausparkasse
  • sBausparkasse
  • Wüstenrot Bausparkasse
Die Antragstellung selbst erfolgt über die Zentralen der Bausparkassen.

Formblätter zur Antragstellung sind bei allen teilnehmenden Bankfilialen und Bausparkassen erhältlich. Im Internet Downloaden können Sie die Formblätter auch über die Websites der jeweiligen Bausparkasse sowie auf der Website der Kommunalcredit Public Consulting.
Sind Sanierungen bei Mietzinshäusern/Mietwohnungen förderungsfähig?

Ja. Es muss jedoch eine Sanierungsvereinbarung vorliegen und die thermische Sanierung muss alle Wohneinheiten umfassen. Jede/r Mieter/in kann um eine Förderung ansuchen. Der Antrag muss jedoch für das gesamte Gebäude in Form eines Sammelantrages gestellt werden.


Mieter/innen einer einzelnen Wohnung ohne Sanierungsvereinbarung können eine Förderung für den Tausch von Fenstern, Außentüren (Balkon- oder Terrassentüren) und der Heizung beantragen. Bitte beachten Sie: Eventuell ist vor Umsetzung das Einvernehmen mit dem/der Eigentümer/in herzustellen oder sind behördliche Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung, Denkmal- oder Ortsbildschutz) erforderlich.​