Als weltweit führender Anbieter von Dachflächenfenster stehen wir zu unseren Produkten mit dem Versprechen von dauerhaften Service und Qualität. Es ist ein Versprechen, das VELUX seit über 50 hält. Die beste Garantie ist jene, die Sie nie in Anspruch nehmen müssen. Daher legen wir größten Wert auf die Qualität unserer Produkte.
1. Garantie
VELUX leistet gegenüber Endverbrauchern folgende Garantie:
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Für VELUX Dachflächenfenster einschließlich Scheiben, VELUX Komfortfenster INTEGRA® einschließlich Scheiben (ausgenommen VELUX Motore und VELUX Elektronik – 3 Jahre siehe unten), VELUX Flachdach-Fenster einschließlich Scheiben (ausgenommen VELUX Motore und VELUX Elektronik – 3 Jahre siehe unten), VELUX Solarkollektoren, VELUX Eindeckrahmen und VELUX Einbauprodukten (z. B. Laibungen, Stockverlängerungen, Unterdachschürzen und Dampfbremsen-Manschetten) 10 Jahre. Verschleißteile wie beispielsweise Dichtungen, Luftfi lter usw. sind hiervon ausgenommen; für diese Verschleißteile leisten wir 3 Jahre Garantie.
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VELUX gewährt jedem Verbraucher eine 5-Jahresgarantie auf VELUX Solarspeichertanks, VELUX Flexrohre sowie VELUX Zubehör für VELUX Solarkollektoren und eine 2-Jahresgarantie auf alle Zubehörteile des Solarspeichers. Auf die Speicheremaillierung sowie gegen Durchrostung gewährt der Lieferant des Speichers eine Garantie von 5 Jahren ab Herstellungsdatum, sofern die Magnesiumschutzanode im vorgeschriebenen Rhythmus geprüft wurde.
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Für VELUX Tageslicht-Spot, VELUX Sonnenschutzprodukte, VELUX Bedienungszubehör, VELUX Motore, VELUX Elektronik und VELUX Elektrozubehör 3 Jahre, ausgenommen Batterien und Akkumulatoren.
Kundenservice:
Für die von VELUX erbrachten Werkleistungen im Rahmen von Service- und Montagearbeiten leisten wir ebenfalls 3 Jahre Garantie.
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2. Gewährleistung
VELUX Österreich GmbH leistet gegenüber sonstigen Kunden die gesetzliche Gewährleistung mit der Einschränkung, dass nur für Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler gehaftet wird, die vor Ablauf von 36 Monaten nach dem Produktionsdatum (ersichtlich auf der Ware) und vor der Übergabe an den Endkunden gerügt wurden. Das Rückgriff srecht des Kunden gegenüber VELUX nach § 933b ABGB – soweit anwendbar – wird einvernehmlich ausgeschlossen. Sämtliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche verfallen, sofern durch Dritte, nicht von VELUX beauftragten Personen, Arbeiten an der Ware durchgeführt werden.
3. Sonstige Haftung
Für Schäden an der Ware, die durch Dritte (etwa im Zuge der Lieferung durch Dritte oder im Zuge des Einbaus (durch den Kunden oder Dritte) entstehen, haftet VELUX nicht. Servicearbeiten, die im Zuge der Behebung von Schäden, die nicht von VELUX zu vertreten sind, geleistet werden, werden gemäß Preisliste verrechnet.